(ANSA) - BOZEN, 21 APR - Wir respektieren die Entscheidung des Gerichts, teilen sie jedoch nicht. Es handelt sich um eine Entscheidung verfahrensrechtlicher Natur, die keinerlei Gesetzesverstöße seitens Meta feststellt. Wir sind zuversichtlich, dass diese unbegründete Klage letztlich abgewiesen wird", erklärte Meta in einer Stellungnahme zur Entscheidung des Mailänder Gerichts, die von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gegen Meta Platforms Ireland Limited eingebrachte Sammel- und Verbandsklage für zulässig erklärt. (ANSA). YGK-VAL