(ANSA) - BOZEN, 18 MAI - Das Zivilgericht Bozen hat nach einem Verkehrsunfall entschieden, dass jemand, der zu einem offensichtlich betrunkenen Fahrer ins Auto steigt, im Falle eines Unfalls mit einem Mitverschulden rechnen muss. Der Fall betrifft einen Verkehrsunfall aus dem Jahr 2018, über den die Tageszeitung Dolomiten berichtet. Der Autofahrer kam damals bei der Kollision mit einem Lastwagen ums Leben. Der Beifahrer hatte geklagt, weil ihm von der Versicherung nur ein Teil des Schadenersatzes ausbezahlt worden war. Richter Andrea Pappalardo entschied nun, dass dem Kläger nicht die volle Entschädigung zusteht. Er berief sich dabei auf ein Urteil des Kassationsgerichtshofes aus dem Jahr 2025. Demnach stellt das Bewusstsein des Mitfahrers, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht, zwar keinen absoluten Ausschluss seines Anspruchs auf Versicherungsschutz dar, bedeutet jedoch eine freiwillige Selbstgefährdung, die ausreicht, um eine Mitschuld des Geschädigten zu begründen und die Haftung des Verursachers entsprechend zu mindern". Nach Auffassung des Richters war der Alkoholpegel des Fahrers so hoch, dass der Beifahrer dessen eingeschränkte Fahrtüchtigkeit hätte erkennen müssen. (ANSA). YGK-WA