(ANSA) - BOZEN, 2 APR - Das Angebot podologischer Gesundheitsleistungen, also Leistungen für medizinische Fußpflege, hat die Landesregierung erweitert und damit die Betreuung besonders belasteter Patienten verbessert. Der Beschluss ist seit 1. April 2026 in Kraft. "Künftig können Allgemeinmediziner und Kinderärzte bestimmte podologische Behandlungen auch direkt für Menschen mit Diabetes verordnen", erklärt Gesundheitslandesrat Hubert Messner. Bisher durften dies ausschließlich fachärztliches Personal. Neu ist auch, dass Patienten in onkologischer Behandlung oder mit rheumatologischen Erkrankungen podologische Leistungen weiterhin ticketbefreit erhalten. "Diese Behandlungen dienen der Vorsorge, der Überwachung des Krankheitsverlaufs und der Vermeidung weiterer gesundheitlicher Schäden", erläutert Gesundheitslandesrat Messner. Die Liste der Leistungen wurde überarbeitet und präzisiert, darunter einfache und komplexe podologische Behandlungen, Maßnahmen bei eingewachsenen Nägeln sowie verschiedene orthopädische Einlagen und Korrekturen. Für die komplexe podologische Behandlung wird eine Höchstzahl von sechs Sitzungen pro Jahr eingeführt. "Damit werden die Leistungen klarer strukturiert und zielgerichtet auf jene Patientinnen und Patienten ausgerichtet, die sie am dringendsten benötigen", sagt Messner. Auch für die Übergangszeit wurde gesorgt. Verschreibungen, die bis zum 31. Dezember 2025 ausgestellt wurden, bleiben bis Ende 2026 gültig. So können laufende Behandlungen ohne erneute Rezepte fortgesetzt werden. (ANSA). YGK-WA