Landtag: Ausschuss genehmigt Änderung des GIS-Gesetzes
Auf der Tagesordnung der Sitzung des III. Gesetzgebungsausschusses des Landtags standen zwei Gesetzentwürfe zur Behandlung. Der Ausschuss genehmigte die Änderung des Landesgesetzes „Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)" einstimmig. „Dieser Gesetzentwurf", erklärt Ausschussvorsitzender Helmuth Renzler, „bringt Vorteile für Senioren und Menschen mit Behinderung, die ihre Hauptwohnung - aufgrund von Eigentums-, Fruchtgenuss- oder Wohnrechts - zwecks Pflege dauerhaft verlassen müssen. Diese werden von den GIS-Erhöhungen in den 21 Gemeinden mit Wohnungsnot ausgenommen. Das ist ein sicherlich positives Ergebnis." Der Entwurf wird in der April-Sitzung des Landtages behandelt und beschlossen. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf zu den Bestimmungen über den Abbau von mineralischen Rohstoffen mit 4 Ja, 1 Nein (Abgeordneter Dello Sbarba) und 3 Enthaltungen (Abgeordnete Nicolini, Köllensperger und Unterholzner) gebilligt. Riccardo Dello Sbarba kündigte einen Bericht der Grünen zum Gesetzentwurf an, weshalb er erst auf die Tagesordnung der Landtagssitzung im Mai gesetzt werden wird. „Dieser Gesetzentwurf wurde vom III. Gesetzgebungsausschuss mit Änderungen genehmigt", sagt Renzler weiter und betont: „der Entwurf sieht Verbesserungen zur bestehenden Regelung vor, allerdings bedarf es noch einiger kleinerer Anpassungen. Im Großen und Ganzen könne man jedoch sagen, „dass auch dieser Gesetzentwurf eine sehr komplexe Materie bürgernah neu regelt, insbesondere was die Dauer des Abbaus von mineralischen Rohstoffen und Torf betrifft".